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Rhein-Main, 20. Mai 2016

Sehring-Aktion hat juristisches Nachspiel

Am Dienstag, den 31.5. 2016 findet um 10.45 Uhr vor dem Langener Amtsgericht ein Strafprozess gegen einen Waldschützer aus Dreiech statt, der Ende Februar vor Ort gegen die Fällung von vier Hektar Bannwald protestiert hatte.
Darauf stellte die Firma Sehring Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Die Staatsanwaltschaft Offenbach sah ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung und beantragte einen Strafbefehl über 40 Tagessätze, gegen den Einspruch einlegt wurde..

Der Betrofffene,Peter Illert,argumentiert:

Ja, ich habe am 23.Februar im Schnee auf einer Baumwurzel gesessen und auf die Harvester gewartet. Das war nicht das erste Mal, dass ich mir einen kalten Hintern und eine Abfuhr durch die Polizei geholt habe.
Eine lange Protestgeschichte liegt hinter mir, über 35 Jahre Erfahrung mit Waldbesetzungs- Protestaktionen. Eine der ersten war mit vielen hundert Menschen die Besetzung des 7-Hektar-Geländes im Oktober 1980 am Flughafen. Damals fuhren die Menschen sogar ihre Autos unter die Bäume, um die damit vor der Fällung zu schützen.
Eine Erfahrung von damals ist,dass die Chance, straffrei auszugehen, mit der Anzahl der TeilnehmerInnen und der politischen Unterstützung steigt. Und: Wo viele mitmachen, stossen viele dazu. Aber irgendwer musste ja anfangen oder die Tradition wenigstens weitergeben. Das war damals in Mörfelden-Walldorf der Fall.


Heute stellen sich nicht mehr so viele Menschen den Holzfällern in den Weg, auch wenn die Anlässe objektiv ählich sind. Nach der Diskussion
um die Auswirkungen der Startbahn West und der Klimaschutzdebatte dürfte es eigentlich kein Billigflieger-Terminal 3 mehr geben und keinen Kies dafür. Diskussionen wie um die Zukunft der Kohle müssten eigentlich auch über die Zukunft des Luftverkehrs geführt werden.

Die breite Solidarisierung für den Anti-Ausbau-Protest, auch aus dem kulturellen Bereich, gibt es nicht mehr.
Aber früher war auch nicht alles besser und die neue Sicht auf die Dinge gerade der Jugend hat viele Ursachen. Es ist
jedenfalls kein Grund, in Nostalgie verfallen. Oder für mich,mit Verweis auf die mangelnde Unterstützung enttäuscht aufzugeben, Der Grund, nicht einfach aus dem Wald zu gehen, war persönlich:
- ich hätte dabei ein noch schlechteres Gefühl gehabt als zu bleiben und den erwartbaren Folgen ins Auge zu schauen.

Was das Verfahren angeht:
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt mit ziemlich klaren Vorgaben. Hier ist zu klären, ob die formaljuristischen Vorwürfe zutreffen und ob sie das aus meiner Sicht relativ hohe Strafmass rechtfertigen.

Zum anderen möchte ich den Prozess aber dazu nützen deutlich machen, dass hier aus gesellschaftlicher Perspektive gesehen unnötig kriminalisiert wird. Es ging mir darum, dass diskutiert wird, ob der Kiesabbau für ein Privatunternehmen und auch für die Lieferung von Beton an den Flughafen mehr im öffentlichen Interesse ist als der Erhalt des Bannwalds.
Das ist genau die Streitlinie, die zwischen dem Pro-Abholzungs-Bescheid der Regierungspräsidentin Lindscheid und dem Pro-Bannwald-Beschluss der Regionalversammlung liegt. Die Behörde soll ja eigentlich die Beschlüsse der Regionalversammlung umsetzen.

Ein symbolisches Zeichen zum Schutz des Waldes und zur Verbundenheit mit den Bäumen konnte ich, damit es verstanden wird, nur im bedrohten Wald selbst setzen.
Vielleicht kommt ja wieder der Tag, wo viele Leute ihre Autos unter die Bäume stellen, um zu demonstrieren dass ihnen ihr Wald letztlich wichtiger ist als die Mobilität.

 



Text und Bilder: Peter Illert


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